
Höhlungen an Birkenstamm: Gefährlich oder nicht?
Unsere, der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft zugeordnete, Birke (ca. 50 Jahre alt) wurde in der Vergangenheit regelmäßig bis auf eine Höhe von etwa siebeneinhalb Metern entastet. Die ehemaligen Äste haben sich in den Stamm zurückgebildet und am Stamm zu tieferen Aushöhlungen (Perforationen) geführt.
Als Erwerber der Gartenwohnung befürchten wir für uns eine Gefahr durch potenziellen Windbruch. Was muss unsererseits veranlasst werden?
Die Antwort:
Höhlung bedeutet nicht gleich Fällung
Wenn die Birke regelmäßig fachgerecht bei vertretbaren Astdurchmessern von maximal fünf bis zehn Zentimetern aufgeastet worden ist, sollte es eigentlich keine Probleme geben mit den entstandenen Aushöhlungen. Vorsicht allerdings ist geboten, wenn der Stamm Einfaulungen aufweisen sollte. Dann könnte es sein, dass vermutlich nicht fachgerecht geschnitten worden ist und/oder Starkäste entfernt worden sind.
Höhlungen alleine müssen aber nicht generell bedeuten, dass der Baum zu fällen ist! Auf jeden Fall sollte sich ein Fachkundiger (Fachagrarwirt Baumpflege, European Tree Technician/Worker, Arborist) den Baum ansehen, eine Kontrolle durchführen und bei Bedarf die Stand- bzw. Bruchsicherheit der Birke ermitteln. Sollte es hier Defizite geben, besteht entweder die Möglichkeit einer Fällung oder aber, je nach Gefährdung und Zustand des Baums, eine baumverträgliche Einkürzung der Krone.
Thomas Sack Baumpflege, PLZ: 82399
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